"Nahrung soll Eurer Heilmittel und Heilmittel Eure Nahrung sein!"
Diese
Aussage stammt von Hippokrates von Kos um 460 v. Chr. und hat bis
heute nichts von seinem Wert verloren: Wer sich richtig ernährt,
legt den Grundstein für sein Wohlbefinden. Das Wissen über den
Einfluss der Ernährung auf die Gesundheit hat in den letzten Jahren
stark zugenommen. Untersuchungen zeigen, dass über die Hälfte der
Sterbefälle in Deutschland auf Erkrankungen in Folge falscher
Ernährung zurückzuführen sind.
Von vielen
Wissenschaftlern und Interessenverbänden wird zwar die Meinung vertreten, dass
unsere Nahrung genügend Vitamine und Mineralstoffe enthält und eine
Nahrungsergänzung grundsätzlich nicht notwendig ist. Auch weisen sie
darauf hin, dass der
Körper Vitamine in ihrer natürlichen Zusammensetzung besser
aufnehmen und verarbeiten kann als synthetisch erzeugte Produkte.
Die Frage ist nur, ob die Inhaltsstoffe in den angebotenen
Lebensmitteln immer noch "natürlich" sind und neben Vitaminen und
Mineralstoffen auch die "lebenden Inhaltsstoffe", darunter
insbesondere auch die für den Darm und Stoffwechsel notwendigen
Bakterien, enthalten. Noch vor wenigen Jahrzehnten kam ein Großteil der Lebensmittel direkt aus dem Garten
oder vom Feld und wurde nicht oder kaum behandelt. Heute kommt Obst und Gemüse
meist aus Übersee. Es wird oft unreif geerntet und enthält dadurch weit weniger Nährstoffe. Durch die intensiv betriebene
Landwirtschaft sind viele Böden ausgelaugt. Jede Pflanze kann aber
nur dann reichlich Nährstoffe entwickeln, wenn der Boden, auf dem
sie wächst, fruchtbar ist.
Diese Betrachtungsweise lässt eine maßvolle und ausgewählte Ergänzung der
Nahrung sinnvoll erscheinen.
Noch
einige Hinweise zur aktuellen rechtlichen Situation:
Ein
Nahrungsergänzungsmittel ist per gesetzlicher Definition ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu
ergänzen. Es darf (wie auch alle Lebensmittel) nicht mit krankheitsbezogenen oder einen arzneilichen Anschein erweckenden Angaben beworben werden.
Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen,
Hinweise auf ärztliche Empfehlungen, ärztliche Gutachten oder
Wirkungsversprechen sind verboten. Produkte, die mit einer heilenden
Wirkung beworben werden, gelten als Arzneimittel und müssen auch als
solche zugelassen sein. Zwar entschied das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig am 25.07.2007, dass Produkte, die von ihrem Hersteller
als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, nur dann
von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet werden, wenn fundierte
wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die
Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich
beeinflussen. Trotzdem ist das Terrain recht unsicher und jeder, der
Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit einer Wirkung
bewirbt, begibt sich juristisch gesehen aufs Glatteis. Fraglich
bleibt dabei, warum der Ernährung so ein hoher Stellenwert
eingeräumt wird, wenn per Gesetz keinerlei Wirkung auf den
Organismus eintreten darf, sonst wäre es ja ein Arzneimittel?! Es
ist seit mehr als sechs Jahrtausenden bekannt, dass unsere Nahrung
die Basis der Gesundheit ist. Mit jedem Bissen, den wir zu uns
nehmen, erzielen wir biologische und medizinische Wirkungen im
Körper. Das wird vom Gesetzgeber leider völlig ignoriert.